Der Weg zum geeigneten Girokonto

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Die meisten Banken sind bei den Formalitäten der Ummeldung und bei der Übernahme von Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen behilflich. Viele Geldinstitute kümmern sich auch um die Kündigung Ihres bestehenden Kontos. Diesen Service können Sie bei der Eröffnung Ihres neuen Kontos beantragen. Für ein Girokonto gibt es keine Kündigungsfristen, ein Wechsel ist also jederzeit möglich. Gebühren entstehen bei der Löschung der alten Kontoverbindung nicht.
Bevor Sie Ihr altes Konto kündigen, warten Sie mit der Kontolöschung, bis Ihre neue EC-Karte und ggf. Kreditkarte und für das Online-Banking PIN und TAN vorliegen. Das dauert etwa ein bis zwei Wochen, da Karten und Nummern aus Sicherheitsgründen immer getrennt verschickt werden. Um Fehlbuchungen zu vermeiden, führen Sie in der Zwischenzeit das alte und das neue Girokonto einfach parallel.
Achten Sie beim Wechsel des Girokontos besonders auf Daueraufträge, Lastschrifteneinzüge bzw. Einzugsermächtigungen, durch die Sie Vertragspartner bemächtigt haben, fällige Rechnungen von Ihrem Girokonto abzubuchen. Diese Kontobewegungen können Sie Ihren alten Kontoauszügen oder persönlichen Unterlagen entnehmen. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die neue Bankverbindung mit und informieren Sie Versicherungen, Zeitungsverlage, GEZ, Telefonanbieter und Firmen, denen Sie eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilt haben, über die Änderungen. In vielen Filialen finden Sie für diesen Zweck vorformulierte Postkarten, die Ihnen diese Aufgabe erleichtern.
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